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Betriebsveranstaltung — Freibetrag berechnen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Gesamtkosten der Veranstaltung und Anzahl teilnehmender Arbeitnehmer eingeben — der Rechner ermittelt Kosten pro Kopf, den ausgeschöpften 110-Euro-Freibetrag und den steuerpflichtigen Betrag, inklusive optionaler 25-%-Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Betriebsveranstaltung

Gesamtkosten und Teilnehmerzahl eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Alle Aufwendungen inkl. Umsatzsteuer, in Euro.
Nur tatsächlich Anwesende, inkl. anteilig zugerechneter Begleitpersonen.
Der 110-€-Freibetrag gilt nur für maximal 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Abwählen, falls dies die 3. oder eine weitere Feier im Jahr ist.
25 % pauschale Lohnsteuer (§ 40 Abs. 2 EStG) statt individueller Besteuerung beim Arbeitnehmer, zzgl. Solidaritätszuschlag.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Freibetrag statt Freigrenze — der Unterschied

Seit der gesetzlichen Verankerung 2015 ist die 110-Euro-Grenze ein Freibetrag: Wird sie überschritten, bleibt der Betrag bis 110 Euro pro Kopf trotzdem steuerfrei — steuerpflichtig wird nur der übersteigende Teil. Bei einer Freigrenze (wie bis 2015) wäre bei Überschreiten der komplette Betrag steuerpflichtig geworden, nicht nur der Überhang. Beispiel: 132 Euro Kosten pro Kopf führen zu 22 Euro steuerpflichtigem Betrag pro Kopf, nicht zu 132 Euro.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine automatische Verwaltung mehrerer Veranstaltungen übers Jahr — bei mehr als 2 Betriebsveranstaltungen muss der Arbeitgeber selbst wählen, welche 2 begünstigt werden; dieser Rechner berechnet immer nur eine einzelne Veranstaltung.
  2. Keine pauschale Kirchensteuer auf die 25-%-Pauschalsteuer berechnet — der Satz variiert je Bundesland und Religionsgemeinschaft.
  3. Seit 1.1.2026 gilt die Voraussetzung "offensteht allen Betriebsangehörigen bzw. einem Betriebsteil" ausdrücklich auch für die 25-%-Pauschalversteuerung — dieser Rechner prüft das nicht automatisch.
  4. Keine Detailprüfung der Sozialversicherungsfreiheit — bei Pauschalversteuerung ist der übersteigende Betrag i.d.R. beitragsfrei, im Einzelfall zu prüfen.
  5. Keine individuelle Besteuerung beim Arbeitnehmer modelliert, falls der Arbeitgeber nicht pauschal versteuert.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.